Berichte 2017

Vergütungen

Die Mitarbeitenden des Universitätsspitals Zürich unterstehen den öffentlich-rechtlichen Erlassen des Kantons Zürich. Diese sind im Personalgesetz (PG), in der Personalverordnung (PVO) sowie in der Vollzugsverordnung zum Personalgesetz (VVO) geregelt. Ergänzend gelten neben vereinzelten sonstigen Gesetzes- und Verordnungsbestimmungen die massgebenden Vorschriften des Regierungsrats des Kantons Zürich, die Weisungen und Richtlinien der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, der Finanzdirektion, des kantonalen Personalamts und die spitalinternen Weisungen (namentlich der Spitaldirektion und des Human Resources Management).

In Ausnahmefällen kann eine privatrechtliche Anstellung mittels Arbeitsvertrag nach Privatrecht erfolgen.

Für Assistenzärztinnen und -ärzte besteht zudem zwischen dem Kanton Zürich und dem Verband Zürcher SpitalärztInnen VSAO ein Gesamtarbeitsvertrag. Für die formelle Anstellung, Beförderung und Entlassung sowie für den formellen Funktionswechsel ist die Direktion Human Resources Management zuständig.

Vergütungspolitik und Vergütungsgrundsätze

Es gilt der Grundsatz der lohnmässigen Gleichstellung beider Geschlechter. Die Direktion Human Resources Management ist für die Durchführung einer gerechten und transparenten Lohnpolitik im Rahmen der kantonalen Bestimmungen besorgt.

Massgebend für die Einreihung und Beförderung sind neben den gesetzlichen Regelungen die Vorschriften des Regierungsrats, die Weisungen der Gesundheitsdirektion und der Direktion Human Resources des USZ. Der Lohn richtet sich ausserdem nach Ausbildung, Berufspraxis, Alter und Qualifikation der Mitarbeitenden.

Vergütung an Mitglieder des Spitalrats

Die Entschädigung der sieben ordentlichen Spitalratsmitglieder wird vom Regierungsrat des Kantons Zürich festgelegt.

in CHF
Martin Waser, Präsident 133,500
Urs Lauffer, Vizepräsident 30,000
Dr. oec. HSG Arnold Bachmann, Mitglied 30,000
Prof. Dr. med. Dieter Conen, Mitglied (bis 31.07.2018) 17,500
Dr. iur. Franz Hoffet, Mitglied 30,000
Dr. iur. Annette Lenzlinger, Mitglied (seit 01.09.2018) 10,000
Prof. Dr. med. Andreas Tobler, Mitglied (seit 01.09.2018) 10,000
Dr. sc. nat. Martina Weiss, Mitglied (bis 31.07.2018) 17,500
Monika Urfer, MPH, MAS EBBM, Mitglied 30,000
Martin Waser, Präsident Urs Lauffer, Vizepräsident

Für detaillierte Tabellenansicht

Im Jahr 2018 wurden für die Mitglieder 175’000 CHF und für den Präsidenten 133’500 CHF ausbezahlt. Der Spitalratspräsident erhält zudem eine pauschale Spesenentschädigung von 6’000 CHF, die übrigen Mitglieder des Spitalrats 3’000 CHF (bei unterjährigen Ab-/Zugängen Pro-rata-Anteil). Es handelt sich um eine fixe Entschädigung.

Die Entschädigung des Spitalratspräsidenten in der Höhe von 133’500 CHF enthält einen Anteil von 13’500 CHF für die Einsitznahme im Universitätsrat der Universität Zürich.

Vergütung an Mitglieder der Spitaldirektion

Die Entschädigung der zwölf Spitaldirektionsmitglieder wird vom Spitalrat festgelegt und richtet sich nach dem Personalgesetz des Kantons Zürich.

in CHF Grundlohn USZ Variable Bezüge USZ  inkl. Honorare gemäss Gesetz über ärztliche Zusatzhonorare  Entschädigung UZH Total
Mitglied mit höchstem Betrag 250’000 319’930 244’619 814’549
Summe übrige Mitglieder 2’723’188 718’944 464’580 3’906’711

Grundlohn USZ

Mitglied mit höchstem Betrag Summe übrige Mitglieder
250’000 2’723’188

Für detaillierte Tabellenansicht

In der Entschädigung UZH sind Entschädigungen für die Lehrtätigkeit an der Universität Zürich enthalten, die drei Mitglieder der Spitaldirektion erhalten (Vorsitzender Spitaldirektion, Ärztlicher Direktor und Ärztlicher Co-Direktor). Die Entschädigungen werden den Mitgliedern direkt von der Universität Zürich ausbezahlt. Bei den variablen Entschädigungen sind auch die von den klinisch tätigen Mitgliedern der Spitaldirektion generierten und ausbezahlten Honorare aus privatärztlicher Tätigkeit (ambulant und stationär) enthalten. Die Honorare aus privatärztlicher Tätigkeit werden gemäss Gesetz über die ärztlichen Zusatzhonorare vom 12. Juni 2006 vergütet, das Gesetz wurde vom Kantonsrat des Kantons Zürich beschlossen. Zusätzlich ist der variable Leistungslohn enthalten, der den Mitgliedern der Spitaldirektion ausgerichtet werden kann. Die Ausrichtung sowie die Höhe sind abhängig vom Grad der Erreichung der individuellen Ziele je Mitglied sowie der Gruppenziele der Spitaldirektion, die vom Spitalrat festgesetzt werden. Entsprechend legt der Spitalrat die Höhe der variablen Entschädigung auf Grundlage der Zielerreichung individuell fest.

Die Mitglieder der Spitaldirektion erhalten eine Spesenpauschale von 7’500 CHF. Im Geschäftsjahr 2018 wurden insgesamt 86’020 CHF als Spesenentschädigungen ausbezahlt.